Sicherheitsstandards

Die Terroranschläge vom 11. September 2001 haben nicht nur im Personenluftverkehr zu Veränderungen der Sicherheitsvorkehrungen geführt, auch Luftfracht muss seitdem intensiveren Sicherheitschecks unterzogen werden. Dennoch werden derzeit nur etwa 10% der in die belly-loads verfrachteten Sendungen geprüft (HSH Nordbank, 2006, S. 36). Durch EU-Verordnung 2320 soll diese Quote deutlich erhöht werden. Bewährte Praxis war bisher das Prinzip des “Known Shippers“, bei der Airlines nur Fracht von bekannten Versendern (bzw. Speditionen) verladen dürfen. Die Verordnung verankert diese Praxis und verlangt darüber hinaus sorgfältigere Prüfungen. Um die zu ergreifenden Maßnahmen der Verordnung zu erfüllen, entsteht den beteiligten Akteuren - also Versender, Spedition, Fluggesellschaft und Flughäfen jedoch ein erheblicher Mehraufwand durch Anschaffung modernster Prüf- und Detektions- sowie Überwachungs- und Kontrollsysteme, die höhere Sicherheitszuschläge auf Fracht erforderlich machen könnte (Zielinski, 2005, S. 8).[1][2]

 


[1]           Allein bei der LH-Cargo überwachen 635 Kameras das Gelände rund um die Uhr.

[2]           LH-Cargo erhebt eine Security-Surcharge von 0,17 € pro kg.