
Transportgüter, von welchen Gefahren ausgehen können, bedürfen einer besonderen Behandlung durch speziell ausgebildete Fachkräfte. Entsprechend ausgewiesener Gefahrgutklassen gelten bei Beladung, Transport und Entladung erhöhte Sicherheitsanforderungen und dürfen daher nur von Spezialkräften ausgeführt werden. Die Transportfahrzeuge sind eigens für die Beförderung der jeweiligen Gefahrgüter konstruiert und werden von geschultem Fachpersonal gewartet.