
Nach langem hin und her und unzähligen Debatten zum Thema Mindestlohn im Postsektor haben sich der Arbeitgeberverband Postdienste und die Gewerkschaft ver.di auf einen gemeinsamen Tarifvertrag geeinigt. So gilt ab dem 1. Oktober ein Mindestlohn von 8€ in Ostdeutschland, sowie 8,20€ in Westdeutschland. Diese Unterteilung nach Ost und West fällt zum Jahresanfang 2010 weg.
Der Tarifvertrag ist nicht vor dem 30.4.2010 kündbar und wird nun dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegt werden, damit die vereinbarten Mindestlöhne für allgemeinverbindlich erklärt werden. Sobald die Mindestlöhne als allgemeinverbindlich erklärt wurden gelten diese für alle Marktteilnehmer in der Branche.
Wettbewerber der Deutschen Post hatten unterdessen einen eigenen Arbeitgeberverband Interessengemeinschaft Neue Briefdienstleiter (IG) gegründen und wollen einen eigenen Tarifvertrag. Dieser Arbeitgeberverband repräsentiert jedoch lediglich etwa 10% der Beschäftigten und hat somit wenig Chancen, dass dieser als allgemeinverbindlich erklärt wird.