
Unter Verkehrsträger versteht man im weitesten Sinne erst einmal die Infrastruktur, die für den Einsatz eines bestimmten Verkehrs- bzw. Transportmittels vorhanden sein muss, damit überhaupt eine Transportdienstleistung erbracht werden kann. Im engeren Sinne wird der Begriff Verkehrsträger häufig jedoch auch synonym mit Institutionen gleichgesetzt, die Verkehrsdienstleistungen im Sinne einer staatlichen Grundversorgung sicherstellen. Dieser Begriff ist jedoch recht ungenau und im Bereich der Logistik nur schwer von dem Begriff des Verkehrsunternehmens oder des Transportmittels abzugrenzen. So wäre nach dieser Betrachtungsweise das Unternehmen „Deutsche Bahn AG“ zwar Verkehrsträger das Speditionsunternehmen jedoch nicht. Das Binnenschiff ist ein Verkehrsträger, der LKW jedoch nicht. Daher ist die allgemeingültigere Definition des Begriffes vorzuziehen.
Grundsätzlich lassen sich im Transportbereich 5 Verkehrsträger unterscheiden:
Das Straßenverkehrsnetz, das Schienennetz, die Binnenwasserstraßen, die Hochsee und selbstverständlich der Luftraum. Ausbau und Unterhaltung der Landverkehrsträger unterliegen den drei Gebietskörperschaften Bund, Länder und Gemeinden. Die für die Ferntransporte im Straßengüterverkehr wichtigen Bundesautobahnen unterstehen direkt dem Bundesverkehrministerium, welches in Absprache mit den Ländern über Vergabe und Ausschreibung von Neubau und Sanierungsvorhaben entscheidet.
Das Schienennetz einst im Besitz der Staatsbahnunternehmen der ehemaligen deutschen Teilstaaten ist seit der Bahnreform 1994 in der Verantwortung der öffentlichen Hand geblieben. Das privatwirtschaftlich geführte Unternehmen Deutsche Bahn AG und weitere Anbieter nutzen diese Infrastruktur und bieten entsprechende Dienstleistungen im Bereich der Personen- und Güterbeförderung an.
Die Binnenwasserstraßen sind alle schiffbaren Verkehrswege, wozu die größeren Flüsse als auch künstliche Wasserstraßen wie Kanäle gehören. Je nach Größe und Breite der Gewässer sind diese in Kategorien eingeteilt, die dann in den jeweiligen Abschnitten von bestimmten Schiffstypen dieser und darunter liegender Kategorien befahren werden dürfen.
Die Verkehr auf der Hochsee soweit diese nicht der nationalen Gebietshoheit unterliegt wird durch zahlreiche internationale Abkommen über Verkehrssicherheit in internationalen Gewässern geregelt.
Der Luftraum über dem Staatsgebiet Deutschlands unterliegt der Luftraumüberwachung, die über Radarsysteme die Verkehrsbewegungen im Luftraum kontrollieren und Sorge tragen, dass es zu keinen Störungen kommt.
Auf dieser Seite werden die einzelnen Verkehrsträger Schiene, Luft, Straße und Wasser kategorisiert und dargestellt.
Für jeden Verkehrsträger werden charakteristische Merkmale und Fachbergriffe erklärt.
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