Verkehrspolitik und Harmonisierung in den Alpenländern

Für die europäische Union und ebenso für die Alpenstaaten ist die Ver­kehrspolitik im Alpenraum eine hochsensible Materie. Lange Zeit war sie von nationalstaatlichen Eigeninteressen mit unterschiedlichen Schwerpunkten geprägt. Im Zuge der immer weiter zunehmenden Ver­kehrsbelastung für Mensch und Umwelt, versuchen die  Alpenstaaten mit Hilfe ihrer Verkehrspolitik die Verkehrsproblematik zu lösen. Die Schieneninfrastrukturen in den verschiedenen europäischen Staaten sind noch immer national ausgerichtet. Somit gibt es viele Zugangs­hemmnisse bei grenzüberschreitenden Verkehren. Dazu gehören unter anderem verschiedene Strom- und Signalsysteme, unterschiedliche Spurweiten, unterschiedliche Sprachanforderungen, sowie deutlich ver­schieden ausgestaltete administrative Zugangsbedingungen zur jeweili­gen Infrastruktur.

 

 

Die Schweiz nimmt unter den Alpenländern eine Sonderstellung ein, da sie kein Mitglied der EU ist und somit eine eigene Verkehrspolitik be­treibt. Diese orientiert sich am Grundsatz der Nachhaltigkeit. Als Haupt­ziel der schweizer Verkehrspolitik, ist die Verlagerung möglichst vieler Transporte von der Straße auf die Schiene. Dies ist selbst so in der Schweizer Bundesverfassung geregelt. Außerdem ist im sogenannten Verkehrsverlagerungsgesetz festgelegt, dass nicht mehr als 650.000 Fahrzeuge pro Jahr das schweizer Bundesgebiet durchfahren dürfen.

 

 

Die Europäische Union verfolgt mit ihrem Weissbuch von 2001 die Poli­tik den Schienengüterverkehr als Ganzes zu reformieren und wiederzu­beleben. Es wird darin gefordert den Anteil am Modal Split von derzeit 8% auf 15% bis zum Jahre 2020 zu steigern. Darüber hinaus soll die Produktivität des Eisenbahnpersonals gesteigert werden. Im Zuge der EU- Richtlinie 91/440 in der eine strikte Trennung von Fahrweg und Betrieb gefordert wird und drei zwischen 2001 und 2002 ausgearbeite­ten und darauf aufbauenden Eisenbahnpaketen, wird eine Eingliede­rung eines echten Binnenmarktes in die Transeuropäischen Netze bis 2008 gefordert. Vier der insgesamt 30 Schienenverkehrsprojekte betreffen direkt das Gebiet der Alpen und verfolgen das Ziel, einen rei­bungslosen Binnenmarkt zu gewährleisten. Wenn die Entwicklung wie in der Vergangenheit fortgesetzt wird, wird es zu einer Überlastung der Straßenkapazitäten kommen und die Umweltprobleme werden sich drastisch verschärfen.

 

 

Wie die unten abgebildete Grafik zeigt, ist die Marktöffnung nicht in allen europäischen Staaten gleich weit fortgeschritten. Während Deutschland, die Schweiz und Italien bereits sehr niedrige Markteintrittsbarrieren für nicht- staatliche Eisenbahnverkehrsunternehmen aufweisen, sieht dies bei den anderen Alpenrepubliken Frankreich, Österreich und Slowenien ein wenig anders aus. In diesen Staaten haben die ehemaligen Staatsbahnen noch das alleinige Recht Transportdienstleistungen auf der Schiene durchzuführen.

 

Geographische Verteilung der Marktöffnung