Anforderungen an Fahrer für Gefahrguttransporte

 
 
 
 
 

Anforderungen an Fahrer für Gefahrguttransporte

Unterweisungen für den Gefahrguttransport auf der Straße

Zum kennzeichnungspflichtigen Transport von Gefahrgute auf der Straße dürfen nur speziell dafür ausgebildete Fahrerinnen und Fahrer eingesetzt werden.

Gefahrgüter sind gefährliche Stoffe und Gegenstände, bei denen es bei unsachgemäßem Transport zu schweren Personen- und Sachschäden kommen kann. Entsprechend vorsichtig muss man beim Gefahrgut-Transport vorgehen. Jeder Fahrerin und jedem Fahrer obliegen also eine große Verantwortung und die Person muss sich mit den entsprechenden Sicherheitsvorschriften auskennen. Dies beinhaltet die korrekte Gefahrgutkennzeichnung und -behandlung, beispielsweise beim Be- und Entladen.

Um diese Kenntnisse nachzuweisen sind regelmäßige Schulungen und Unterweisungen zwingend erforderlich. Hierfür stellt ADR 1.3 den rechtlichen Rahmen dar: Die Unterweisung von Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind.

 

Was ist ADR?

ADR ist ein Europäisches Übereinkommen über den grenzüberschreitenden Transport von Gefahrgütern. Es enthält die Vorschriften für den Straßenverkehr bezüglich Verpackung, Ladungssicherung und dessen Kennzeichnung.

 

 

Wofür steht der Begriff?

ADR steht für „Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route“. Übersetzt heißt das: „Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“. ADR wird als Begriff international verwendet und ist in der Transportbranche weit verbreitet.

 

Welche Vorschriften gibt es für den Transport von Gefahrgut?

  • Jeder LKW-Fahrer, der Gefahrgut transportiert, braucht einen sog. Gefahrgutschein. Die dafür gültige Bezeichnung lautet „ADR-Schulungsbescheinigung“. Die Bescheinigung gilt fünf Jahre und läuft dann automatisch aus, sofern diese nicht vor Ablauf verlängert wird. Dafür muss der Fahrer einen sog. Auffrischungskurs absolvieren.
  • Jedes Unternehmen, welches regelmäßig den Transport von Gefahrgut durchführt, benötigt mindestens einen Gefahrgutbeauftragten. Dies Person ist dafür verantwortlich, dass die Auflagen und Bestimmungen und Auflagen hinsichtlich Gefahrgut stets eingehalten werden.
  • Jeder LKW, welcher Gefahrgüter transportiert, benötigt eine spezielle Ausstattung. Hierzu gehören auf- und zu-klappbare Warntafeln in orangener Farbe, Helm, Schutzbrille sowie zwei Feuerlöscher.

 

 

Weitere Informationen zu ADR können beim Bundesverkehrsministerium abgerufen werden.