Mautsystem in Österreich

In Österreich wurde zum 1.Januar 2004 für alle Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht sowohl die Vignette als auch die Straßenbenützungsabgabe durch ein fahrleistungsabhängiges System der Bemautung  ersetzt. Die rechtliche Grundlage für die Einhebung einer bundesweiten fahrleistungsabhängigen Maut auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen ist im dortigen Bundesstraßenmautgesetz geregelt. Ziel des Mautsystems ist ein verursacher­gerechtes Mautentgelt einzuführen, um mit diesen Einnahmen den Betrieb, den Erhalt und den Neubau des österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßennetzes zu finanzieren. Die Einnahmen im Jahr 2004 durch eine fahrleistungsabhängige Maut betrugen 600 Millionen Euro.

 

Mautpflichtig sind alle mehrspurigen Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, die österreichische Autobahnen oder Schnellstraßen benutzen. Das hochwertige Straßennetz Österreichs ist in einzelne Streckenabschnitte unterteilt und für jeden dieser Abschnitte ist ein bestimmter Mauttarif hinterlegt. So müssen Lkws der Kategorie 4 beispielsweise bei einer Nutzung des Brenners oder des Tauerntunnels zwischen 22  Uhr und 5 Uhr einen erhöhten Nachttarif bezahlen, der das Doppelte des Tagestarifs beträgt. Bei dem österreichischen Mautsystem handelt es sich um ein offenes Mautsystem, da sich die Mautportale nicht an den Auf- und Abfahrten, sondern zwischen den Anschlussstellen befinden. Die stärkere Beanspruchung der Straßen durch mehrachsige Fahrzeuge führt zu einer Staffelung der Tarife in drei Kategorien, diese Regelung betrifft Lkw, Busse und schwere Wohnmobile über 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht, die Achsen der Anhänger werden bei der Kategorisierung von Bussen und schweren Wohnmobilen jedoch nicht berücksichtigt.

Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie und einer internationalen besetzten Arbeitsgemeinschaft wurde ein einfaches System entwickelt, das  nach dem Verursacherprinzip abläuft. Ebenfalls ist mit dem System sichergestellt, dass mehrere Fahrzeuge, die sich zugleich in der Kommunikationszone befinden, korrekt bemautet werden können, ohne Geschwindigkeitsverringerungen hinzunehmen. In den mautpflichtigen Fahrzeugen muss eine sogenannte GO-Box an der Innenseite der Windschutzscheibe des Fahrzeuges angebracht sein. Diese GO-Box kann für 5 Euro an einer der 200 Vertriebsstellen in Österreich und dem Ausland bezogen werden. Der Fahrer muss vor Fahrtantritt nur die Gesamtanzahl der Achsen von Lkw und Anhänger durch Tastendruck eingeben. Befährt er nun österreichische Autobahnen oder Schnellstraßen, kommuniziert die GO-Box mit einer der ca. 430  auf der Fahrbahn aufgestellten Mautportale auf DSRC-Mikrowellenbasis (Dedicated Short Range Communucation) und die Maut wird berechnet. Die Verrechnung der Gebühren wird während der Fahrt von der GO-Box abgebucht, das sogenannte Pre-Pay­­­­­­­­­­­- Verfahren. Ein kurzer Piepton informiert den Fahrer darüber, ob die Mauttransaktion ordnungsgemäß erfolgt ist. Die Mautgebühr wird entweder vom Guthaben abgezogen, das bis maximal 500  Euro auf der GO-Box gespeichert werden kann oder im Nachhinein über ein Kreditkartensystem, Tankkarten oder die Maestro-Karte bezahlt wird, das sogenannte Post-Pay-Verfahren. 

 

Das entwickelte Mautsystem der Firma Europpass wurde von der ASFINAG zurückgekauft und in die sogenannte Maut Service Gesellschaft (MSG) integriert. Kompatibel ist das österreichische System mit dem schweizerischen Mautsystem, anstelle der GO-Box kann auch die Schweizer LSVA-Box verwendet werden. Damit das System auch mit der deutschen OBU von Toll Collect zusammenarbeitet, muss bei dieser eine Softwareanpassung durchgeführt werden. Bisher ist die notwendige Softwareanpassung noch nicht implementiert worden.