Ermittlung der Prozesskosten

Nun müssen die Kosten für die jeweiligen Prozesse in Abhängigkeit von den so eben ermittelten Prozessmengen ermittelt werden. Dies kann, muss aber nicht, mit Hilfe einer Kostenstellenrechnung erfolgen. Auch diese Informationen können aus der Vergangenheit gewonnen werden und dann auf die geplanten Mengen übertragen werden.  Sind die Kosten für die gesamte Prozessmenge ermittelt worden, werden sie durch die Anzahl der Vorgänge geteilt. Man erhält so einen Prozesskostensatz in der Form: Euro pro Prozess

 

Auch die Vorgänge die sich nicht in Mengen einteilen lassen, also die Gemeinkosten, wie zum Beispiel die Abteilungsleitung, müssen mit in die Kalkulation einbezogen werden. Hierfür werden idealerweise Umlagesätze errechnet. Diese ergeben sich durch die Division der Gemeinkosten durch die leistungsmengenabhängigen Kosten und der anschließenden Multiplikation mit dem Prozesskostensatz. Die gesamten Kosten für einen Prozess ergeben sich dann aus der Summe der Umlagesätze und der Prozesskostensätze. Jedoch nicht alle Tätigkeiten können so verrechnet werden, da so der verursachungsgerechten Verteilung keine Rechnung getragen wird. So werden die Gemeinkosten, bei denen das Verfahren der Umlagesätze keinen Sinn macht weiterhin, wie in der klassischen Kostenleistungsrechnung, mittels Zuschlagssätzen verrechnet.

 

Um die Kosten für ein Produkt zu erhalten muss überlegt werden welche Prozesse wie oft für dieses Produkt ausgeführt werden. Multipliziert man diese Zahl dann mit dem jeweiligen Prozesskostensatz und addiert man die Ergebnisse erhält man die Kosten pro Produkt.