Ausflaggung

Schiffe werden in das Schiffsregister von Billigflaggenländern (z.B. Panama, Bahamas, Zypern, Singapur) eingetragen. Sie unterliegen dann den gesetzlichen Bestimmungen der Länder (z.B. geringere Besatzungszahl, niedrigere Löhne, Registrierkosten, geringere Sicherheitsstandards usw.) Billigflaggenländer führen meist „offene Schiffregister“, d.h. jeder Reeder kann seine Schiffe dort registrieren lassen.

 

Um den Ausflaggungstrend zu stoppen wurde das Internationale Seeschiffsregister / Zweitregister eingeführt:

 

- Hierin können deutsche Seeschiffe eingetragen werden, die die Bundesflagge führen und überwiegend im internationalen Verkehr eingesetzt sind. Die Einrichtung des Internationalen Seeschiffsregisters soll dazu beitragen, die Erhaltung einer angemessenen Tonnage unter deutscher Flagge zu sichern

- Auch die Zurückflaggung in die deutsche Handelsflotte aus Billigflaggenländern ist dadurch ermöglicht