Allgemeine Veränderung der Grenzbehandlung im Straßengüterverkehr

Die Schaffung eines Europäischen Binnenmarktes 1993 hat bedeutende Auswirkungen auf die Grenzbehandlung im Straßengüterverkehr. Mit dem Beitritt zehn neuer Mitgliedsstaaten zur EU öffneten sich auch die Märkte zu den alten EU-Ländern. Genehmigungen für den LKW-Warenverkehr zwischen den Ländern und zeitintensive Zollkontrollen an den Grenzen gehören der Vergangenheit an. Es wird nur noch eine Pass- bzw. Sichtkontrolle an der Grenze durchgeführt. Des Weiteren darf Dieselkraftstoff unbegrenzt und abgabenfrei eingeführt werden. Beim grenzüberschreitenden Güterverkehr entfallen die Grenzformalitäten und verhindern somit die langen Wartezeiten an den Grenzen, die bis dahin zur Bearbeitung verschiedener Regelungen, wie beispielsweise unterschiedliche Mehrwertsteuer- und Verbrauchssteuersätze, Hygiene- und Veterinärvorschriften oder technische Normen erforderlich waren. Die Regelungsvorschriften behinderten den freien Wareverkehr. Heutzutage vollzieht sich die Abwicklung, die sich auf den Ausgleich unterschiedlicher Steuern bezieht, im Unternehmen anstatt an der Grenze. Außerdem erfolg im Falle grenzüberschreitender Warenbewegungen eine Anmeldung beim Statistischen Bundesamt und beim Finanzamt über das INTRA-STAT- System.