Idee des europäischen Binnenmarktes

Der Binnenmarkt gehört zu den wichtigsten und ersten Projekten der europäischen Union. Bereits 1957 war die Errichtung eines gemeinsamen Marktes geplant. Die Freihandelszone und später die Zollunion waren die notwendigen Vorstufen zum europäischen Binnenmarkt. Sie wurden bereits am 1. Juli 1968 verwirklicht. Allerdings lag erst 1985 ein detaillierter Plan zur Vollendung des europäischen Binnenmarktes vor, in dem das Jahr 1993 als Zieldatum vorgegeben wurde.

 

Den Binnenmarkt könnte man kurz definieren, als einen Raum ohne Binnengrenzen, in dem  der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen (u. a. Güterverkehr) und Kapital gewährleistet ist. Jedoch hat die Schaffung eines europäischen Binnenmarktes1993 eine weitaus größere Bedeutung. Der Binnenmarkt steht für die Harmonisierung  von Abgaben, Steuern, Normen und Vorschriften und ist besonders durch den Wegfall der Grenzformalitäten beim grenzüberschreitenden Güterverkehr und den damit verbundenen Wartezeiten gekennzeichnet. Für viele Unternehmen ließen sich durch die Schaffung eines Binnenmarktes Potenziale für Kostensenkung  und Differenzierung erkennen. Beispiele hierfür sind:

  • Erleichterung der grenzüberschreitenden Auftragsabwicklung.
  • Senkung von Transportkosten durch Zunahme der internationalen Konkurrenz auf den Gütertransportmärkten und durch Angleichung von Verbrauchssteuern.
  • Erschließung neuer, billiger Produktionsstandorte durch die erwartete Senkung der Transportkosten.