Veränderung der Wettbewerbssituation : Kabotage

Kabotage bezeichnet einen Inlandtransport, der von einem ausländischen Unternehmen, das nicht in dem Land ansässig ist, durchgeführt wird. Kabotage war in der Vergangenheit verboten, bzw. durch die Ausgabe eines begrenzten Kontingents beschränkt. Seit dem 1. Juli 1998 ist die Kabotage innerhalb der gesamten Europäischen Union freigegeben. Es gibt jedoch Übergangsregelungen mit den neuen EU-Ost Mitgliedsstaaten. Darin ist festgehalten, dass die Durchführung von Binnenverkehren durch Unternehmen aus den Beitrittsländern für 2 bis max. 5 Jahre nicht zugelassen ist. Für die Länder Estland, Lettland, Litauen, die Slowakei und Tschechien gilt die so genannte 2+2+1 Regelung. Das bedeutet, dass in den genannten Ländern ansässige Unternehmen keine Kabotageverkehre in alten und neuen Mitgliedsstaaten innerhalb der nächsten zwei Jahre nicht ausführen dürfen und umgekehrt. Nach Beitritt dieser Staaten teilen sie der Kommission mit, ob sie eine weitere Verlängerung der Übergangszeit um zwei Jahre wünschen, oder ob sie den Markt vollständig öffnen. Nach dem Ablauf des vierten Jahres kann im Falle einer schwerwiegenden Störung eine Verlängerung um ein weiteres Jahr vorgelegt werden. Mit Polen und Ungarn gibt es eine 3+2+1 Regelung und es sind außerdem bilaterale Vereinbarungen zwischen den Staaten erlaubt. Die Länder Malta, Zypern und Slowenien fallen nicht unter das Kabotageverbot und es wurde auf eine Beschränkung der Arbeitsnehmerfreizügigkeit verzichtet.

 

Da die EU nicht mit allen Beitrittsstaaten einheitliche Marktbeschrän­-kungen vereinbart hat, haben inzwischen viele deutsche und ausländische Unternehmen die Chance erkannt und bedienen mit in diesen Ländern zugelassenen Fahrzeugen und Fahrpersonal aus Drittländern den EU-Verkehrsmarkt.

 

Wegen der ungleichen Wettbewerbsbedingungen sieht die Bundesregie­-rung in naher Zukunft vor Kabotage zu beschränken. Ermöglicht wird dies durch die EU-Verordnung 3118/93, in der den Mitgliedsstaaten die Zulassung einer zeitweiligen Kabotage eingeräumt wird. Die Länder Österreich, Frankreich, Griechenland und Italien haben bereits Regelungen  erlassen, die ausländischen Unternehmen  die Kabotage erschweren.