Mautsystem in der Schweiz

Seit dem 1. Januar 2001 wird in der Schweiz die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) erhoben. Sie ersetzt die frühere pauschale Schwerverkehrsabgabe. Die rechtliche Grundlage für den Vollzug sind das Schwerverkehrsabgabegesetz und die Schwerverkehrsabgabe­verordnung. Ziel der Systemwechsel zu einer leistungsabhängigen Abgabe soll sein, das Wachstum des

Straßenschwerverkehrs zu begrenzen, die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene zu fördern und dadurch die Umwelt zu entlasten.

 

Mautpflichtig sind alle Güterfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen auf dem gesamten Straßennetz der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein.  Bemessungsgrundlage ist die zurückgelegte Anzahl der Kilometer auf dem Straßennetz, das zulässige Gesamtgewicht und die Emissionsklasse des Fahrzeuges.

 

Abgabekategorie

Schadstoffklasse

Gebührensatz je tkm

1

EURO 0/1

0,0288 sfr

2

EURO 2

0,0252 sfr

3

EURO 3/4

0,0215 sfr

Abb. 5: Mauttarife in der Schweiz

 

Die Maut gilt für inländische wie ausländische Fahrzeuge des Warentransportes auf dem kompletten öffentlichen Straßennetz und wird elektronisch erhoben. Auftraggeber war die Eidgenössische Zollverwaltung, Entwickler und Lieferant des dafür eingesetzten Gebührenerfassungsgerätes Tripon ist die Fela Management AG. Das Tripon System stellt die zurückgelegte Entfernung innerhalb eines mautpflichtigen Gebietes fest. Diese wird technisch durch eine Auslesung und Speicherung der Tachodaten ermittelt. In der Tripon OBU ist dennoch zusätzlich ein GPS-Modul eingebaut, dies dient zur parallelen Erfassung von Entfernungsdaten. Die Mautgebühren  können über ein manuelles System beglichen werden, die bei der Ausfahrt aus der Schweiz bzw. Lichtenstein in bar oder per Kreditkarte bezahlt werden müssen. Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe kann aber auch über ein automatisches System erfolgen, diese wird monatlich abgerechnet  und ist innerhalb von 30 Tagen zu begleichen.  

 

Die Nettoeinnahmen fließen zu einem Drittel den Kantonen zu, zum Ausgleich der von ihnen getragenen ungedeckten Kosten des Straßenverkehrs. Der andere Teil geht direkt an den Bund, der davon Großprojekte des öffentlichen Verkehrs finanziert, wie zum Beispiel das Projekt „Anschluss ans europäische Hochgeschwindigkeitsnetz“. Die Einnahmen seit der Einführung der leistungsabhängigen Schwer­verkehrsabgabe in der Schweiz betrugen im ersten Jahr 892,3 Millionen CHF. Im Zweitem Jahr wurde ein Rückgang von 5,7 Prozent auf 841,6 Millionen CHF verzeichnet. Der Rückgang der gesamten Einnahmen hängt einerseits mit der generellen Abnahme der Fahrleistung gegenüber dem Jahr 2001 zusammen und ist anderseits durch den vermehrten Einsatz von schadstoffärmeren Fahrzeugen bedingt, welche vom günstigeren Abgabensatz profitieren. So ist ein kleiner Erfolg bei der Zielsetzung, die Umwelt zu entlasten, zu verbuchen.