Gefahrgut: Anforderungen an die Lagerung

 
 
 
 
 

Gefahrgut: Anforderungen an die Lagerung

Das komplexe Thema Definition und Anforderungen an die Lagerung von Gefahrstoffen regelt die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV9). Ihr zufolge sind Gefahrstoffe solche, die einige Gefährlichkeitsmerkmale aufweisen. Beispielsweise gibt es ätzende, entzündliche oder giftige Stoffe. Sie werden in verschiedene Gefahrenklassen eingeteilt.


Was muss bei der Lagerung von Gefahrstoffen beachtet werden?

Es stehen verschiedene Lagermöglichkeiten zur Verfügung. Dazu gehören Auffangwannen aus Stahl oder Kunststoffe, die flüssige Gefahrenstoffe vom Erdreich fernhalten. Die Wannen stehen auch als fahrbare Variante zur Verfügung. Gleiches gilt für Gefahrgutboxen. Ferner gibt es Fassregale zur Lagerung von Fässern mit Gefahrenstoffen.
Wenn Sie Gefahrstoffe außerhalb der Betriebsräume lagern wollen, benötigen Sie spezielle Gefahrstoffcontainer.

Sicherung gegen unbefugten Zugriff

Es gibt Orte, an denen Gefahrstoffe nicht gelagert werden dürfen. Zu ihnen gehören Treppenhäuser, Flure, Pausenräume, Sanitär- und Sanitätsräume, Rettungs- und Fluchtwege sowie Tagesunterkünfte. Sie müssen Gefahrstoffe aber auch nicht in Lagern unterbringen. Es kommt hierbei sehr auf die Menge an. Je nach Gefahrgutklasse dürfen Sie kleine Mengen, die Sie im Betrieb benötigen, in den Betriebsräumen auch außerhalb eines Lagers aufbewahren. Wenn es beispielsweise um hoch entzündbare Flüssigkeiten geht, können das maximal 10 kg sein, bei giftigen Gefahrstoffen sind es bis zu 50 kg. Auch bei kleinen Mengen müssen jedoch bestimmte Vorschriften eingehalten werden. Diese umfassen auch eine Kennzeichnungspflicht der Behälter. Die Behälter wiederum müssen von einer Art sein, die eine unbeabsichtigte Freisetzung des Inhaltes unmöglich macht. Wenn Sie mehr als kleine Mengen des Gefahrguts benötigen, brauchen Sie ein Lager. Dieses muss ständig auf Tauglichkeit geprüft werden. Wichtige Kriterien hierbei sind die Auffangfähigkeit der Wannen sowie die Lüftungseinrichtungen. Um diese Schwierigkeiten effizient zu meistern denken viele Unternehmen darüber nach, wie man die Gefahrstofflagerung outsourcen kann.

Wenn Sie bestimmte Gefahrstoffe lagern wollen, ist auch eine Zugangsbeschränkung erforderlich. Wenn Sie etwa giftige Stoffe oder entzündliche Gase lagern wollen, müssen Sie ein Verbotszeichen D-P006 mit der Aufschrift „Zutritt für Unbefugte verboten“ verwenden. Je nach Stoff ist zudem eine permanente Überwachung vorgeschrieben und Sie brauchen Sicherheitsvorrichtungen wie Einbruchmeldeanlagen.