Unfälle von Gefahrenguttransporten – was ist zu beachten
Verkehrsunfälle kommen auf den viel befahrenen deutschen Straßen häufig vor. Bei den meisten entsteht ein Sachschaden, der für die Polizei eher Routine ist. Schwieriger ist die Lage, wenn ein in den Crash verwickeltes Fahrzeug Gefahrengut transportiert.
Gefährliche Güter auf der Straße gehören zur Normalität
Knapp 75 % aller Gütertransporte finden laut dem Statistischen Bundesamt in Deutschland auf der Straße statt. Diese Zahl könnte in den kommenden Jahren sogar steigen, weil andere Verkehrsträger keine zuverlässige Dienstleistung erbringen können. Viel Zeit wird die Bahn noch benötigen, um ihre Infrastruktur zu modernisieren. Die Probleme mit Kapazitätsengpässen und Verspätungen verschärfen sich durch die zunehmende Bautätigkeit.
Vor großen Herausforderungen steht die Binnenschifffahrt. Die Dürre 2022 verschärfte den schon länger zu beobachtenden Rückgang des Gütertransports auf den nationalen Gewässern. Deshalb kann es niemanden überraschen, dass sich die Straße einer so großen Beliebtheit erfreut. Die Menge an transportierten Gütern dürfte in den kommenden Jahren weiter steigen. Gefahrentransporte gehören dabei eher zur Normalität. Etwa 40 Prozent aller Speditionen beschäftigen sich mit der Beförderung von gefährlichen Gütern.
Unfälle sind nicht immer zu vermeiden
Die Straßen in Deutschland sind sichere Verkehrswege. Durch das hohe Verkehrsaufkommen gehören Verkehrsunfälle trotzdem zum Alltag. Die Schäden des Unfallgegners reguliert normalerweise die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Wichtig ist hierbei, dass der Geschädigte einen Anspruch auf die fachgerechte Reparatur und einen Ausgleich für den Wertverlust seines Fahrzeuges besitzt. Dazu darf er ein unabhängiges Gutachten in Auftrag geben.
In vielen Fällen bietet die gegnerische Versicherung an, den Schaden zu begutachten. Darauf sollte der Geschädigte nicht eingehen. Es besteht die Gefahr, dass ein von der Versicherung beauftragter Gutachter vor allem die Interessen seines Auftraggebers im Blick hat. Für den Geschädigten ist es deshalb empfehlenswert, Kontakt zu einem unabhängigen Kfz-Sachverständigenbüro aufzunehmen. Die Spezialisten stehen in keinem Abhängigkeitsverhältnis zu Versicherung und wahren die Interessen ihres Auftraggebers. Zu Übernahme der Kosten ist die gegnerische Versicherung verpflichtet.
Die Gutachter kommen an den Ort, an dem sich das beschädigte Fahrzeug befindet. Termine lassen sich kurzfristig vereinbaren, sodass einer schnellen Auftragsvergabe für die Reparatur nichts im Wege steht. Auch Speditionen mit Lkws finden im Sachverständigenbüro kompetente Ansprechpartner. Die Gutachter kümmern sich auch um die Schadensabwicklung mit der gegnerischen Versicherung. Unabhängige Gutachten lohnen sich auch vor der Rückgabe eines Leasingfahrzeuges. Dadurch erhält der Leasingnehmer eine erhöhte Rechtssicherheit bei der Ermittlung des Restwertes und ist nicht von den Aussagen des Leasinggebers abhängig.
Pflichten des Frachtführers im Falle eines Unfalls
Den Transport von Gefahrengut regelt das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter, auf dem verschiedene Verordnungen basieren. Wichtig ist, dass die Frachtführer über den Umgang mit den zu befördernden Substanzen eine Unterweisung erhalten. Fahrzeuge mit Gefahrengut müssen entsprechend gekennzeichnet werden. Die am Transport beteiligten Personen benötigen eine spezielle Ausbildung. Es besteht ferner die Pflicht, diese Schulungen regelmäßig zu erneuern.
Im Falle eines Verkehrsunfalls sieht die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) eine Meldepflicht vor. Gemeldet werden müssen:
- Trat gefährliches Gut aus oder besteht die Gefahr des Austretens?
- Traten Personen-, Sach- und Umweltschäden ein?
- Welche Behörden waren beteiligt?
Haftung
Hier steht der Absender in einer besonderen Verantwortung. Die rechtlichen Regelungen verpflichten ihn, das Gefahrgut korrekt zu deklarieren. Erfolgte dies nicht oder nur in einem unzureichenden Maße, haftet er für die Schäden infolge eines Unfalls.