Kabotage
Unter Kabotage versteht man allgemein das Recht für die Erbringung von Transportdienstleistungen ausländischer Verkehrsunternehmen im Inland. Im Rahmen des Zusammenwachsens der Staaten der europäischen Union werden entsprechend auch nationale verkehrspolitische Konzepte immer stärker an den Erfordernissen des internationalen Verkehrs ausgerichtet.
Als Beispiel hierfür sei im Schienenverkehr die stärkere Einbindung Deutschlands in ein europäisches Hochgeschwindigkeitsnetz unter Federführung der französischen Staatsbahn genannt. Diese hat mit dem TGV in diesem Verkehrssektor eine europäische Pionierarbeit geleistet. Im Flugverkehr bemüht man sich auf europäischer Ebene seit längerem um Liberalisierung des Marktes, d.h. ausländische Linien können dann Inlandsflüge anbieten. Nicht ganz unproblematisch ist dies vor dem Hintergrund unterschiedlicher nationaler Besteuerungsverfahren. Auch im Güterverkehr gibt es eine Zunahme von Kabotage. Dies betrifft sowohl die Binnenschifffahrt als auch den Straßengüterverkehr. Ausländische Transportunternehmer werden in stärkerem Maße auf dem nationalen Markt ihre Dienstleistungen anbieten. Um Wettbewerbsverzerrungen langfristig zu minimieren sind die verantwortlichen Stellen auf europäischer Ebene gefordert für einheitliche Rahmenbedingungen zu sorgen – nicht nur im Steuerrecht.