Gefahrengutspeditionen

Die Bezeichnung Gefahrengutspedition sagt bereits deutlich, welches Transportgut hier befördert wird. Es handelt sich demnach um Güter, von denen ganz bestimmte Gefahren für Gesundheit und Umwelt ausgehen können und die daher einer ganz besonderen Behandlung bedürfen. Gemäß Auflagen des Gesetzgebers und internationaler Vorschriften sind diese Stoffe in Gefahrenklassen eingeteilt, die von 1 bis 9 reichen. Zu den Gefahrengütern zählen alle Formen von Gasen, alle Arten von leicht entzündlichen Stoffen – unabhängig vom Aggregatzustand – radioaktive, ätzende, organische und anorganische Giftstoffe. Gefahrengutspeditionen müssen diese Transporte mit Piktogrammen, den Gefahrenzetteln und den Gefahrentafeln, welche Gefahrennummern ausweisen, kennzeichnen damit sofort ersichtlich ist, um welches Gefahrengut es sich bei dem jeweiligen Transport handelt. Dies ist sehr wichtig, denn sollte ein Transportmittel in einen Unfall verwickelt werden, helfen diese Informationen den Einsatzkräften von Polizei und Rettungsdiensten die richtigen Entscheidungen bei der Einleitung von Hilfsmaßnahmen zu treffen.

 

Der Frachtführer ist verpflichtet Unfallmerkblätter beim Transport mitzuführen, die in mehreren Sprachen verfasst sind. Im europäischen Raum gibt es grenzübergreifende Vorschriften bezüglich der Abwicklung von Gefahrenguttransporten mit dem Ziel der Unfallvermeidung. Für jeden Verkehrsträger gibt es besondere Regelungen für die Lagerung und Transportsicherung. Gefahrgutlogistik ist ein ganz besonderer Teilbereich der Logistik, da hier viele Vorschriften und Regelungen zu beachten sind, die man im allgemeinen Frachtverkehr so nicht kennt.

 

Ungefähr 25 Prozent aller Transporte sind Gefahrenguttransporte, ungefähr 40 Prozent aller deutschen Speditionen fertigen regelmäßig Gefahrenguttransporte ab und 10 Prozent der Speditionen haben den Transport und Lagerung von Gefahrengut als logistischen Schwerpunkt.

 

Gemäß dem europäischen Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) müssen sich Fahrer von Gefahrguttransporten in einem Lehrgang für den Gefahrenguttransport zertifizieren lassen. Der sog. Gefahrgutführerschein gilt jedoch nicht für alle Klassen. Für bestimmte Stoffe wie radioaktive und explosive Güter müssen Zusatzqualifikationen erworben werden. Die Prüfungen werden von den Industrie- und Handelskammern abgenommen und die ausgestellten Bescheinigungen haben eine Geltungsdauer von fünf Jahren.