Universaldienst

 
 
 
 
 

Der Universaldienst

Der Universaldienst meint Grundversorgung und im Postbereich bedeutet dies, eine flächendeckende, tägliche Auslieferung zum Einheitspreis und ihre Erreichbarkeit auch in dünn besiedelten Gegenden sicherzustellen. Die Verpflichtung der Deutschen Post AG, diesen Universaldienst zu erbringen, begründet ihr Briefmonopol. Auf diese Weise kann das Unternehmen die Verluste in dünn besiedelten Gebieten durch die höheren Gewinne in den dicht besiedelten, bequem zu beliefernden Bereichen ausgleichen. Nach dem Fall des Briefmonopols Ende 2007 soll der Universaldienst europaweit neu geregelt werden.

Die Deutsche Post AG hat sich auch nach dem 01.01.2008 weiterhin zur Wahrnehmung des Universaldienstes bereit erklärt. Das flächendeckende Angebot an gleichartigen Serviceleistungen ist gerade auch für Kunden in dünn besiedelten und strukturschwachen Regionen ein wichtiger Aspekt von Lebensqualität. Ob diese Dienste in bestehendem Umfang auch weiterhin angeboten werden bleibt abzuwarten, denn in der Vergangenheit zeigte sich bereits, dass gerade auch in ländlichen Gebieten Postämter aus Kostengründen geschlossen und das Briefkastennetz erheblich ausgedünnt wurde.

 

Heute ist es bereits so, dass Postagenturen, die vielerorts an Stelle der geschlossenen Postämter traten bei weitem oft nicht mehr in der Breite anzutreffen sind wie dies einstmals bei den Postämtern der Fall war. So bleibt vielen Kunden oft gar nichts anderes übrig, wie längere Wegstrecken in Kauf zu nehmen, um zu einer Postagentur zu gelangen.