Arbeitszeugnisse in der Logistik

 
 
 
 
 

Bedeutung von Arbeitszeugnissen in der Logistikbranche

Dass ein Arbeitszeugnis nicht immer leicht zu formulieren ist, liegt auf der Hand: Einerseits soll die Arbeitsleistung möglichst ehrlich beurteilt werden, was auch gesetzlich festgelegt ist. Andererseits müssen die Formulierungen so getroffen werden, dass sie dem Arbeitnehmer zum Nachteil werden. Und das unter allen Umständen und bedingungslos. Wie bringt man diese beiden Punkte zusammen, vor allem in der Logistikbranche?


Arbeitszeugnis soll Arbeitssuche erleichtern

Wer auf der Suche nach einer neuen Anstellung ist, nutzt in der Regel jeden Vorteil, den er bekommen kann. Insbesondere Empfehlungen vom vorherigen Arbeitgeber sind von Vorteil. Denn sie bezeugen, dass man bislang schon gute Arbeit geleistet hat und können so manche Tür öffnen. Vom Gesetzgeber her ist vorgesehen, dass jeder Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Anrecht auf das Ausstellen eines Arbeitszeugnisses hat. Das Arbeitszeugnis muss zum Ende der Kündigungsfrist (also erst zum Zeitpunkt der tatsächlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses) ausgehändigt werden. Vorher kann ein vorläufiges Arbeitszeugnis ausgestellt werden, für das die gleichen Vorgaben hinsichtlich der Formulierungen gelten wie für das endgültige Arbeitszeugnis.

Nicht in allen Positionen und Branchen hat das Arbeitszeugnis den gleichen Stellenwert. Wechseln Geschäftsführer, Manager oder Personen in ähnlichen Anstellungsverhältnissen die Arbeitsstelle, kann das Arbeitszeugnis tatsächlich nebensächlich sein. In der Logistikbranche ist das nicht der Fall. Und genau aus diesem Grund kommt es immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten: Neben den genauen Formulierungen sind Form und Layout sehr wichtig.

Software erleichtert die Zeugniserstellung

Insbesondere in Sachen formaler Vorgaben besteht oft Unsicherheit. Mithilfe von Software lässt sich da aber einiges machen: der Haufe Zeugnis Manager arbeitet mit festen Vorlagen, die nur noch individuell ausgefüllt werden. Ein Textverarbeitungsprogramm ist nicht nötig. Die meisten Programme sind so aufgebaut, dass man sie auch ohne Einführung bedienen kann. Intuitive Bedienbarkeit nennen die Entwickler das, Schulungen für die verantwortlichen Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen entfallen.

Auch in rechtlicher Hinsicht ist diese Software eine sinnvolle Sache. Denn sowohl die Layoutvorlagen als auch die vorgefertigten Textbausteine sind rechtssicher. Wird ein Arbeitszeugnis mit dieser Software erstellt, ist die anschließende Überprüfung durch einen Rechtsanwalt also nicht nötig. Die üblichen Fehler in der Formulierung beispielsweise können gar nicht vorkommen, weil nicht frei formuliert wird. Fehler wie das explizite Betonen der Pünktlichkeit und der adretten Kleidung fallen weg, diese (in der Regel negativ interpretierten) Formulierungen fehlen im Baukasten.

Ratgeber in Buchform

Wer doch lieber selber macht, sollte wenigstens einen Ratgeber in Form von Literatur hinzuziehen. Dort kann nachgelesen werden, wie das Zeugnis optisch gestaltet wird. Vorgaben wie Briefkopf, Anreden und dergleichen werden anschaulich erklärt, und die "Bedeutungen" der verschiedenen möglichen (rechtssicheren) Formulierungen sind aufgeführt. Allerdings erstellt die Literatur kein fertiges Arbeitszeugnis, Kopiervorlagen gibt es nicht. Es muss also auf jeden Fall eine Schreibmaschine oder ein Textverarbeitungsprogramm vorhanden sein, um das Zeugnis wirklich zu erstellen.