Zuschläge in der Binnenschifffart

In der Binnenschifffahrt werden bei bestimmten Ereignissen spezielle Zuschläge erhoben. Diese Zuschläge werden im Folgenden etwas näher erläutert.

Liegegeld

Das Liegegeld wird dann fällig, wenn die zur Be- oder Entladung vereinbarte Liegezeit im Hafen überschritten wird.

Kleinwasserzuschlag

Der Kleinwasserzuschlag wird vom Reeder bzw. vom Partikulier an den Verlader im Falle von Niedrigwasser oder Kleinwasser verlangt. Dies tritt in der Regel im Sommer nach längeren Hitzeperioden ein und hat zur Folge, dass die Schiffe nicht mehr zu 100% beladen werden können, um so nicht auf Grund zu laufen.

Hochwasserzuschlag

Ähnlich wie der Kleinwasserzuschlag wird der Hochwasserzuschlag vom Reeder oder Partikulier an den Verlader weitergegeben. Der Hintergrund hierbei ist, dass der Schleppbetrieb (flussaufwärts) bei Hochwasser zu mehr  Treibstoffverbrauch und somit höheren Kosten führt. Diese Kosten sollen anteilig über den Zuschlag an den Verlader weitergegeben werden.

Eiszuschlag

Der Eiszuschlag fällt bei vereistem Fahrwasser an. Hiermit werden die erschwerten Bedingungen, sowie die durch das Eis entstehende Gefahr abgegolten.