Havarie

1. große Haverie (Haverie-grosse):

Schäden, die einem Schiff und der Ladung zur Errettung aus einer gemeinsamen Gefahr vorsätzlich, oder auf Anordnung des Schiffers zugeführt werden. Wird vom Schiffseigner und dem Eigner der Ladung gemeinsam getragen (Schadensgemeinschaft).

Ansprüche sind in einer Dispache zusammengestellt, die mit einem verteilungsplan abschließt, aus dem jeder sehen kann, was er bezahlen, bzw. erhalten muss.

- im Unfallbericht muss stehen, dass die Voraussetzungen einer Haverie-grosse gegeben sind

- Ladungseigener müssen ein Revers (Verpflichtungsschein) unterzeichnen

 

2. besondere Haverie:

Durch einen Unfall verursachte Schäden und Kosten, ohne das eine gemeinsame Gefahr bestanden hat. (Schäden die nicht zur Haverie-grosse gehören und keine Nebenkosten zur Fracht darstellen). Kosten tragen Schiffs- (Schäden am Schiff) und Ladungseigner (Schäden an der Ladung) für sich alleine.