Preisfindung: Kostenartenrechnung

Die Kostenartenrechnung soll die Höhe der entstehenden Kosten möglichst exakt und strukturgleich erfassen und dabei eine Klassifikation in verschiedene Kostenarten durchführen.

 
Die Kosten werden bereits in der Finanzbuchhaltung erfasst. Die Aufgabe der Kostenartenrechnung besteht nun darin nur die Kosten die durch den Betrieb des Unternehmens anfallen in verschieden Gruppen zusammen zu fassen. Solche Kosten die nicht direkt mit dem Betrieb des Unternehmens, also zum Beispiel Kosten für Finanzanlagen, werden ignoriert.

 

Die Kosten können, ausgehend von den Gesamtkosten eines Unternehmens, sehr großzügig gesehen, in jeweils 2 Kostenarten zusammengefasst werden. So lassen sich die Gesamtkosten zum einen Einzel- und Gemeinkosten und zum anderen in fixe und variable Kosten teilen.

 

Einzelkosten sind diejenigen Kosten, die einem Kalkulationsobjekt direkt zugeordnet werden können. In der Logistik handelt es sich beispielsweise um den Lohn für einen Fahrer. Die Einzelkosten müssen in der Kostenstellenrechnung nicht weiterverrechnet werden, da sie bereits einem Objekt zugeordnet wurden.

 

Unter Gemeinkosten versteht man all jene Kosten die gemeinsam für mehrere Kalkulationsobjekte anfallen, wie Beispielsweise die Gehälter für die Mitarbeiter der Tourenplanung, die Miete für Lagerräume oder be-sondere Lizenzen. Diese können nicht direkt auf Kostenträger zugerechnet werden. Sie müssen in der Kostenstellenrechnung mittels besonderer Verteilungsmechanismen auf Kostenstellen umgerechnet werden, die dann ihrerseits wieder auf Kostenträger umgerechnet werden können.

 

Fixe Kosten beinhalten alle Kosten die zeitabhängig anfallen und sich, kurzfristig, nicht mit dem Beschäftigungsgrad ändern. Diese fixen Kosten spielen in der Logistik eine besonders bedeutende Rolle, da hauptsächlich das nötige Equipment, also Transportmittel, Lager- und Umschlagplätze zur Leistungserstellung benötigt werden. Beispiele für fixe Kosten sind Abschreibungen, Mietkosten und Gehälter.

 

Unter variablen Kosten sind diejenigen Kosten zusammen gefasst, die sich mit dem Beschäftigungsgrad ändern. Beispiele hierfür sind die Kosten für das Benzin und die Zollgebühren.

 

Weitere Möglichkeiten Kosten zu teilen sind die Klassifizierung nach dem Einsatzgut, also Person oder Material, der Funktion, sprich Logistik, Fertigung oder Controlling, und dem Prozess, beispielsweise die Werkstatt.

 

Entscheidend ist jedoch, dass nicht für jeden einzelnen Beleg aus der Finanzbuchhaltung eine eigene Kostenart angelegt wird, sondern Gruppen gebildet werden, für die eine Differenzierung tatsächlich sinnvoll erscheint.

Die wichtigsten Kostenarten wie Personalkosten und Energiekosten sind aber meist bekannt. Ist diese Unterscheidung gelungen folgt die Kostenstellenrechnung.