Der Bußgeldkatalog LKW

 
 
 
 
 

Der Bußgeldkatalog LKW

Der Bußgeldkatalog LKW - Folgendes sollten Kraftfahrer beachten!

 

Ein Lastkraftwagen oder auch LKW ist ein Nutzfahrzeug, welches in Deutschland ebenso der Straßenverkehrsordnung (StVO) unterliegt, wie PKWs. Aufgrund der Größe und Schwere dieser Transporter herrschen hierbei jedoch einige spezielle Regelungen vor, welche eingehalten werden müssen. Andernfalls wird eine Nichteinhaltung mit Bußgeldern, Punkten oder sogar Fahrverboten sanktioniert. Um das zu verhindern, stellt das kostenlose Ratgeberportal www.bussgeldkataloge.de die wichtigsten Vorschriften und entsprechende Sanktionen vor. - Isabel Frankenberg

 

Gerade auf den deutschen Straßen und Autobahnen lassen sich eine Vielzahl von Lastkraftwagen anfinden. Sie übernehmen die Hauptlast des Güterverkehrs, so dass Kraftfahrer viel Zeit in ihren Fahrzeugen verbringen müssen. Aus diesem Grund treffen Strafen, wie Punkte im Verkehrsregister, Lastkraftfahrer noch härter als PKW-Fahrer. Kommt es bei mehrfachen oder schweren Vergehen zu einem Fahrverbot oder sogar Führerscheinentzug, können sie ihren Beruf nicht mehr ausführen. Daher sollten vor allem LKW-Fahrer die Regelungen des Bußgeldkataloges einhalten.

 

Transporter oder LKWs werden je nach zulässigem Gesamtgewicht, der Nutzlast, den Maßen und der Anzahl der Achsen sowie deren persönliche Achsenlast kategorisiert. Entsprechend dieser Angaben unterscheiden sich auch die Verkehrsregeln je nach LKW. Zudem findet sowohl in der StVO als auch im Bußgeldkatalog eine Unterteilung in folgende Gewichtsklassen statt:

 

•     Bis 3,5 Tonnen: Kleinlaster, Kleintransporter und umgebaute Pkws. Die Nutzlast liegt dabei bei 0,5 bis 1,5 Tonnen.

•     Bis 7,5 Tonnen: leichte Lkws

•     Bis 12 Tonnen: mittelschwere Lkws

•     Bis 40 Tonnen: schwere Lkws als Hänger- oder Sattelzüge

•     Bis 44 Tonnen: schwere Lkws als Hänger – oder Sattelzüge im Kombiverkehr. Die Achsenlast pro Achse darf dabei nicht 11,5 Tonnen liegen.

 

Da der Begriff „LKW“ in Deutschland mittlerweile umgangssprachlich für alle Nutzfahrzeuge  verwendet wird, sind sich vor allem Fahrzeuginhaber von kleineren Nutzfahrzeugen nicht immer sicher, ob Verstöße tatsächlich nach dem LKW-Bußgeldkatalog geahndet werden.

 

Bei Nutzfahrzeugen zur Lastbeförderung handelt es sich zum einen um kleinere und leichtere Transportfahrzeuge, wie Post- oder Paketwagen, sowie um Fahrzeuge des Schwerlastverkehrs. Diese befördern sämtliche Güter über die Straßen des Landes und sind in unterschiedlichen Formen, Größen und Ausführungen zu finden. Hierbei handelt es sich z.B. um Autotransporter, Sattelschlepper oder Tankwagen.

 

Um solche Fahrzeuge zur Lastbeförderung überhaupt führen zu dürfen, gibt es bestimmte Voraussetzungen. Hierzu bedarf es einer Führerscheinklasse die extra und separat zum normalen PKW-Führerschein erworben werden muss. Folgende Führerscheinklassen gibt es:

 

•     Klasse C1:  Lkw bis 7,5 Tonnen und einen Anhänger bis 750 kg

•     Klasse C1E: Hiebei darf der Anhänger mehr als 750 kg wiegen. Das Gesamtgewicht von 12 Tonnen darf jedoch nicht überschritten werden. Zudem darf der Anhänger nicht mehr wiegen als das Leergewicht des Fahrzeugs.

•     Klasse C: Hier findet keine Gewichtseinschränkung hinsichtlich des LKWs statt. Lediglich der Anhänger darf ein Gesamtgewicht von 750 kg nicht überschreiten.

•     Klasse CE: Erlaubt das Fahren eines LKW mit einem Anhänger über 750 kg.

•     Klasse B: Bis 3,5 Tonnen kann gerade bei Kleintransportern auch der normale Pkw-Führerschein reichen. Für Nutzfahrzeuge zur Personenbeförderung muss dabei jedoch vom Fahrer auch der Personenbeförderungsschein mitgeführt werden.

 

Zudem benötigen Kraftfahrer, die ihr Fahrzeug gewerblich nutzen möchten seit 2009 eine entsprechende und spezielle Berufsausbildung mit Grundqualifikation. Das besagt das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG). Weiterhin müssen Berufskraftfahrer alle fünf Jahre an bestimmten Weiterbildungen teilnehmen. Gleiches gilt für den Führerschein, welcher ebenfalls alle fünf Jahre neu beantragt werden muss.