Autobahnmautgesetz für schwere Nutzfahrzeuge – ABMG

Dieses Gesetz bildet die Grundlage über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen mit schweren Nutzfahrzeugen. Es wird ergänzt durch die Verordnung zur Festsetzung der Höhe der Autobahnmaut für schwere Nutzfahrzeuge (Mauthöheverordnung) und durch die Verordnung zur Erhebung, zum Nachweis der ordnungsgemäßen Entrichtung und zur Erstattung der Maut (Lkw-Maut-Verordnung), die vorwiegend technische Details regelt. Die Lkw-Maut in Deutschland ist eine am 1. Januar 2005 eingeführte entfernungsabhängige Maut. Sie gilt derzeit auf Bundesautobahnen für Lastkraftwagen ab zwölf Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und kleinere Fahrzeuge, wenn diese in Verbindung mit einem Anhänger ein zulässiges Gespanngewicht von mindestens zwölf Tonnen erreichen und für den Güterverkehr geeignet sind. Ab 2007 erhebt die Bundesregierung auch für drei Bundesstraßen-Abschnitte Maut für über zwölf Tonnen schwere Lastwagen.